Eine Unternehmensberatung hat ihren Preis. Dabei stehen Unternehmerinnen und Unternehmer häufig vor neuen Herausforderungen, bei denen guter Rat hilfreich wäre. Sowohl in der Startphase der Selbstständigkeit als auch zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens kann externes Know-how nützlich sein.
Mit dem neuen Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ kann seit dem 01. Januar 2023 die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger der freien Berufe zu allen Fragen der Unternehmensführung unterstützt werden.
„Mit einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung kann es auch Betrieben mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen ermöglicht werden, bei Bedarf externen Rat durch qualifizierte Beraterinnen und Berater in Anspruch zu nehmen“, erläutert Landrat Cord Bockhop.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen. Ausgeschlossen sind ferner gutachterliche Stellungnahmen, Vermittlungstätigkeiten oder Fördermittelberatungen.
Von den förderfähigen Beratungskosten (Honorar des Beratungsunternehmens und angefallene Reisekosten) können 50 % bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der Beihilfe für eine Beratung liegt bei 1.750 Euro.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind (ab Gründungsdatum), müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung geführt werden, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab sofort online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt eines (unverbindlichen) Informationsschreibens begonnen werden. Dabei gilt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung bereits als Beratungsbeginn.
Weiterführende Informationen und Programmdetails sind über www.bafa.de erhältlich.
Für Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen Matthias Striek, Telefon 05441/976-1455, und Matthias Hartz, Telefon 05441/976-1453, E-Mail: wirtschaft@diepholz.de von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz gerne zur Verfügung.