In Zeiten von stark ansteigenden Energiekosten ergreifen sowohl Unternehmerinnen und Unternehmer als auch Privatpersonen entsprechende Maßnahmen zur Einsparung. Der Landkreis Diepholz weist darauf hin, dass in der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Schutzbestimmungen zum Erhalt einer hygienisch unbedenklichen Trinkwasserqualität gesetzlich geregelt sind. Inhaber einer Trinkwassererwärmungsanlage müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen einwandfreien Betrieb erfüllt sind.
„Werden Trinkwassererwärmungsanlagen nicht fachgerecht betrieben, können sich in der Installation unerwünschte Krankheitserreger, zum Beispiel Legionellen vermehren“, sagt Kreisrätin Ulrike Tammen. „Über eingeatmete Aerosole können diese zu einer schweren Lungenentzündung, der sogenannten Legionellose, führen.“ Dies lasse sich verhindern, indem das Warmwasser im Trinkwassererwärmer auf mindestens 60 Grad Celsius gehalten werde. „Bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius herrschen dagegen ideale Wachstumsbedingungen für Legionellen“, so Tammen.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) empfiehlt, dass in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen von sogenannten Großanlagen die Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius dauerhaft gehalten werden muss. Auch für kleine Anlagen wie beispielsweise in Ein- und Zweifamilienhäusern wird empfohlen, die Temperatur im Trinkwassererwärmer auf mindestens 55 Grad Celsius im System zu belassen. Kaltes Wasser dagegen muss eine Temperatur von weniger als 25 Grad Celsius (empfohlen: 20 Grad Celsius) aufweisen. Neben der Temperatur ist jedoch auch der Durchfluss ausschlaggebend für eine gute Wasserqualität: Jede Zapfstelle sollte mindestens einmal pro Woche, idealerweise aber alle 3 Tage, genutzt werden.
Auch wer sich an diese Empfehlungen hält, kann effektive Maßnahmen ergreifen, um Energie einzusparen. „Eine hygienisch unbedenkliche und regelkonforme Maßnahme zur Energieeinsparung ist die Isolierung von (freiliegenden) Verteilleitungen und Wärmespeichern“, erklärt Tammen. Darüber hinaus rät die Kreisrätin zum hydraulischen Abgleich von Zirkulationsleitungen und zur Nutzung sparsamer Zirkulationspumpen. „Außerdem empfehlen wir, überdimensionierte Warmwasserspeicher durch kleinere Modelle oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer zu ersetzen und wenn möglich Wasserspararmaturen zu verwenden.“
Darüber hinaus sollten Trinkwassererwärmer regelmäßig gereinigt und temperaturhemmende Kalkablagerungen entfern werden. Bei Neubauten sowie bei Altbeständen sollte der Bedarf von Warmwasser an den Entnahmestellen überprüft und die Installation gegebenenfalls zurückgebaut werden. Weitere Hinweise für Möglichkeiten der Energieeinsparung im Warmwasserbereich stellt der Landkreis Diepholz im Merkblatt „Energieeinsparung bei Trinkwassererwärmungsanalgen“ auf der Homepage zur Verfügung.