Der Landkreis Diepholz schreibt den freigestellten Schülerverkehr europaweit aus. Die Betriebsaufnahme soll bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 erfolgen. Damit auch kleinere Unternehmen wieder realistische Chancen in dem Ausschreibungsverfahren erhalten, hat der Landkreis die Leistungen in 24 Lose unterteilt. Der bestehende Vertrag läuft zum 31. Juli 2020 aus.
Bei der letzten Ausschreibung im Jahr 2016 haben ortsnahe, kleinere Einzelunternehmen und Arbeitsgemeinschaften das Vergabeverfahren ausnahmslos für sich entscheiden. „Die Zusammenarbeit hat sich durchweg sehr angenehm gestaltet und war – ungeachtet der nicht immer ganz einfachen Aufgabe – von sehr wenigen Problemen begleitet. Das ist keine Selbstverständlichkeit“, erklärt Landrat Cord Bockhop. Der Landkreis Diepholz bedankt sich für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit der Beförderungsunternehmen und des Personals im Fahrzeug.
Befördert werden in diesem Rahmen überwiegend Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen, die den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Aber auch aufgrund von Genehmigungen zum Besuch einer anderen, als der zuständigen Schule oder beim Besuch von Schulen in freier Trägerschaft mit besonderen Bildungsangeboten, kann es dazu kommen, dass kein adäquates, der Schülerbeförderungssatzung entsprechendes, ÖPNV-Angebot besteht. Hier hat der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung entsprechende Beförderungen einzurichten, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei den Leistungen handelt sich um Spezialverkehre außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die zumeist mit Pkw und Kleinbussen, aber auch vereinzelt noch mit Kraftomnibussen, durchgeführt werden. Der Landkreis hält für ca. 600 Schüler entsprechende Verkehrsangebote, ergänzend zur regelmäßigen Schülerbeförderung im ÖPNV, vor. Die Verträge enden grundsätzlich nach 48 Monaten, können jedoch auf Wunsch des Landkreises um 6 Monate verlängert werden.
Seit dem 3. April 2020 können interessierte Unternehmen über das Vergabeportal Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) an dem neuen Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Eine Beteiligung ist nur noch ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal Niedersachsen möglich.