Rückwirkend zum 01. Juli 2023 unterstützt die neue Förderrichtlinie des Landkreises Diepholz Existenzgründungen, Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen noch besser und weiterhin unkompliziert.
„Mit unserem Förderprogramm verfügen wir über ein Instrument, das insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in unserem Landkreis Diepholz vorgesehen ist“, so Landrat Cord Bockhop. „Durch den Fachkräftemangel haben Unternehmen immer größere Schwierigkeiten, Arbeitsplätze zu besetzen. Um diesen Veränderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, wurden deshalb die Mindestanforderungen heruntergesetzt. Mit diesen Anpassungen wollen wir die Wirtschaft unserer Region stärken und Unternehmen bei ihrer Expansion unterstützen.“
Bislang mussten Unternehmen, um für Fördermittel in Betracht gezogen zu werden, mindestens über fünf Dauerarbeitsplätze verfügen. Mit der neuen Regelung genügen nunmehr bereits drei Dauerarbeitsplätze, um von der Förderung zu profitieren. „Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass auch kleinere Betriebe die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen“, erklärt Christian Gießelmann, Fachdienstleiter der Wirtschaftsförderung.
Ebenfalls von Bedeutung ist diese Anpassung der Anforderungen bei der Erweiterung bestehender Betriebe. Bisher mussten Unternehmen eine 20-prozentige Erhöhung ihrer Dauerarbeitsplätze nachweisen, um förderfähig zu sein. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels reicht es nun aus, die Zahl der Dauerarbeitsplätze um lediglich einen Arbeitsplatz zu erhöhen, um die Förderung zu erhalten.
Die Mindestinvestitionssumme bleibt in der Regel bei 50.000 Euro. Eine Ausnahme besteht allerdings für Kleinstunternehmen mit nicht mehr als neun Dauerarbeitsplätzen und Existenzgründungen. Diese Unternehmen müssen nunmehr eine Mindestinvestitionssumme von 25.000 Euro nachweisen, um förderfähig zu sein. Im Falle einer betrieblichen Erweiterung haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, bei Schaffung der entsprechenden Arbeitsplätze, eine Förderung von bis zu 10 Prozent der Investitionskosten pro 25.000 Euro zu erhalten.
Auch profitiert die Ärzteversorgung im ländlichen Raum von dem Programm zur Förderung der Investitionskosten. War bislang die Förderung von Hausarztpraxen als Ausnahmefall nach dem Kreisförderprogramm möglich, sind nun die Regelungen zur finanziellen Unterstützung für die Ansiedlung oder Übernahme einer hausärztlichen Praxis in die Richtlinien aufgenommen worden.
Interessierte Unternehmen können sich bei Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz über die neuen Förderrichtlinien informieren. Für weitere Informationen und Anfragen stehen Matthias Striek (Tel.: 05441/976-1455, matthias.striek@diepholz.de) und Matthias Hartz (Tel.: 05441/976-1453, matthias.hartz@diepholz.de) zur Verfügung.