Seit dem 25.08.2022 gilt die 1. Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Gebiet des Landkreises Diepholz. Erfreulicherweise sind bislang keine Verstöße festgestellt worden. Anzeigen von Dritten liegen ebenfalls nicht vor. Sowohl die Landwirtschaft, die Sportstätten als auch der private Bereich halten sich an die vorgegebene Zeit. Daher mussten bislang keine Bußgelder festgesetzt werden.
Da die Grundwasserstände nach wie vor sehr niedrig sind, ist weiterhin sparsam mit der Ressource Grundwasser umzugehen. Die sich aus der Allgemeinverfügung ergebende zeitliche Beschränkung der Wasserentnahme ist deshalb weiter zu beachten.