Auf Grundlage des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 Nds. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) und der §§ 16 Absatz 1, 28 Absatz 1 Satz 2 und 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Diepholz die u.a. Allgemeinverfügung erlassen.
Allgemeinverfügung Landkreis Diepholz
Allgemeinverfügung Landkreis Diepholz
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach §2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG);
Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i.5. v. § 2 Abs. 7 NuWG