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Allgemeinverfügung Landkreis Diepholz

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach §2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG);
Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i.5. v. § 2 Abs. 7 NuWG

Meldung vom 17.03.2020
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