Die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit fehlenden Niederschlägen führt zu fallenden Wasserständen in den Oberflächengewässern. In diesem Zusammenhang führen die langjährig gemessenen Pegelstände in einigen Fließgewässern zu neuen extremen Niedrigwasserständen. Aus diesem Grund wird die Nutzung der Oberflächengewässer über eine Allgemeinverfügung bis zum 30.09.2022 behördlich eingeschränkt. Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist in dieser Zeit verboten. Die Untere Wasserbehörde wird mit denjenigen, die eine ausdrückliche Entnahmeerlaubnis besitzen, direkt in Kontakt treten.
Das Verbot betrifft explizit nicht das Tränken von Vieh oder das Schöpfen von Hand.