Der Landkreis Diepholz unterstützt die Schülerinnen und Schüler an den kreiseigenen Schulen mit der Anschaffung von 900 Notebooks und Tablets beim digitalen Lernen. Möglich ist dies durch das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht. Für den Landkreis Diepholz steht eine Summe von insgesamt 601.734 Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung.
Bedingt durch die Corona-Pandemie war der Präsenzunterricht im ersten Halbjahr über einen längeren Zeitraum nicht möglich und könnte auch zukünftig, je nach Entwicklung des regionalen Infektionsgeschehens, nur mit Einschränkungen stattfinden. Mit Hilfe dieses Förderpakets soll einem möglichst hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern ein digitales Endgerät als Leihgabe für das Lernen zu Hause zur Verfügung gestellt werden. Aktuell werden die Notebooks und Tablets mit Anwendungen, die für den Unterricht benötigt werden, und Sicherheitssoftware bespielt.
„Ziel ist es, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler am digitalen Unterricht ohne Nachteile teilhaben können, auch wenn sie oder ihre Eltern nicht über die finanziellen Mittel für ein geeignetes Endgerät verfügen“, erklärt Wolfram van Lessen, Erster Kreisrat des Landkreises Diepholz. „Für den Landkreis Diepholz als Schulträger ist es besonders wichtig, dass der Großteil der Notebooks und Tablets direkt zum Schulstart nach den Sommerferien einsatzbereit ist. Im Bedarfsfall, abhängig vom Infektionsgeschehen, dürfen soziale Ungleichgewichte nicht das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. “
Aufgrund der knappen Zeit ist dies ein gar nicht so einfaches Unterfangen. Am 10. Juli hat das Land Niedersachsen die Förderrichtlinie für das Sofortausstattungsprogramm verabschiedet. Vorrangig sollen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, die zuhause über keine ausreichend gebrauchstauglichen Geräte verfügen und von der Zahlung des Entgeltes zur Lernmittelausleihe befreit sind. Dementsprechend wurde bei den kreiseigenen Schulen zunächst eine Bedarfsanfrage gestellt. Insgesamt 550 Notebooks und 350 Tablets befinden sich nun im Zulauf und werden für den digitalen Unterricht vorbereitet. Weitere Schülerinnen und Schüler können anhand transparenter, bedarfsorientierter Kriterien ausgestattet werden, falls den Schulen weitere Leihgeräte zur Verfügung stehen. Wenn die Geräte nicht für das „Distanzlernen“ benötigt werden, sollen sie für den regulären Unterricht zur Verfügung stehen. Nach dem Ende der Ausleihzeit gehen die Geräte ohnehin in den Bestand der Schulen über. Die Förderbedingungen haben allerdings eine Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte ausdrücklich ausgeschlossen.
Darüber hinaus dient das Förderprogramm dazu, die Ausstattung der Schulen für digital gestützten Unterricht zu verbessern. Den Schulen soll u.a. mit der Beschaffung von Videokonferenzsystemen, Webcams und Greenscreens die Erstellung professioneller Online-Lernangebote ermöglicht werden.