Die Niedersächsische Landesregierung hat durch den Entwurf einer Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für die vom Weihnachtshochwasser 2023 geschädigten Privathaushalte in Niedersachsen die Voraussetzungen dafür geschaffen, kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können.
Für die Umsetzung der Richtlinie sind u.a. die Landkreise zuständig, beim Landkreis Diepholz der Fachdienst Finanzen und Beteiligungscontrolling. Bereits jetzt stehen die Mitarbeitenden des Fachdienstes für Fragen rund um die Hilfegewährung telefonisch (05441 976-1500) oder per E-Mail an hochwasser@diepholz.de zur Verfügung. Der Landkreis Diepholz weist darauf hin, dass bisher noch keine Informationen zur Abwicklung der Hilfen vom Land Niedersachsen herausgegeben wurden. Auch der Landkreis Diepholz hat bisher nur die Informationen, die aus der Presseinformation des Landes hervorgehen.
Sobald die Richtlinie beschlossen ist und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften erlassen sind, kann der notwendige Antragsvordruck sowie weitere Informationen auf der Internetseite des Landkreises Diepholz unter www.diepholz.de abgerufen oder online ausgefüllt werden.
„Die Solidarität und der engagierte Einsatz von Haupt- und Ehrenamtlichen während des Hochwassers in unserem Landkreis Diepholz sind beeindruckend. Ich begrüße das Vorhaben unseres Landes, Hilfszahlungen für die von Hochwasser betroffenen Menschen sowie für die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur und die Stärkung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes bereitzustellen“, so Landrat Cord Bockhop. Aktuell bestehen jedoch noch Unklarheiten bezüglich der Abwicklung der Hilfen. Dieses Hilfsprogramm des Landes umfasst auch die sog. Billigkeitsleistungen für Privatpersonen, die hierfür noch notwendige Billigkeits-Richtlinie soll in Kürze in Kraft treten. Der Landkreis Diepholz wird die Öffentlichkeit über die Medien und www.diepholz.de umgehend informieren, sobald neue Entwicklungen bekannt werden.