UVP-Vorprüfung Biogas Klein Lessen GmbH & Co.KG
- Aktenzeichen: 63 DH 04200/2022/71 -
Die Biogas Klein Lessen GmbH & Co.KG, Herr Heinrich Keller, Klein Lessen 3, 27232 Sulingen, hat die Erweiterung der Biogasanlage, die Errichtung eines BHKW mit 1.248 kW eL und 2.899 kW FWL, die Stilllegung der vorhandenen zwei BHKWs mit 515 kW eL und 1.157 kW FWL , die Errichtung eines Trafo und einer Gasaufbereitung, die Aufstellung eines AdBlue-Tanks sowie den Betrieb der Anlage mit 1.248 kW eL und 2.899 kW FWL nach §§ 4 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753) - in der zurzeit gültigen Fassung - beantragt.
Standort der Anlage ist das Grundstück in der
Gemarkung Flur Flurstück |
Klein Lessen 17 37/1
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Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808) hat im Wesentlichen Folgendes ergeben:
Für die im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde liegenden Schutzkriterien liegt keine erhebliche Betroffenheit vor.
Aus wasserbehördlicher Sicht ergibt sich ebenfalls keine erhebliche Betroffenheit. Das Flurstück liegt außerhalb von festgesetzten Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten.
Somit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.
Das festgestellte Prüfungsergebnis ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 des o.g. Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung).
Landkreis Diepholz
Der Landrat
im Auftrag
Emker