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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen (2/2019)

Aufgrund von § 24 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der §§ 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) und § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG), werden hiermit nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

Amtliche Bekanntmachung vom 31.01.2019Letzte Aktualisierung: 06.02.2019
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