Aufhebung einer Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz vom 30.10.2020, betreffend die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht in den Sekundarstufen I und II aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARD-CoV-2 vom 07.10.2020 in der Fassung vom 22.10.2020, wird aufgehoben.
Hinweis:
Es gilt die inhaltsgleiche Regelung des § 13 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Sars –CoV-2 ( Nds. Corona Verordnung ).
Diepholz, den 03.11.2020
Landkreis Diepholz
In Vertretung
Tammen
Kreisrätin
Amtliche Bekanntmachung vom 03.11.2020 Zurück