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Aufhebung einer Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz vom 30.10.2020, betreffend die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht in den Sekundarstufen I und II aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARD-CoV-2 vom 07.10.2020 in der Fassung vom 22.10.2020, wird aufgehoben.

Amtliche Bekanntmachung vom 03.11.2020
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