Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Feststellung der Zahl der Neuinfizierten der Atemwegserkrankungen „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Bevölkerung auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz
Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Zahl der Neuinfizierten der Atemwegserkrankungen „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Bevölkerung auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz vom 21.10.2020 wird aufgehoben.
Hinweis:
Es gilt insoweit § 6 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 in der Fassung vom 22.10.2020.
Diepholz, den 23.10.2020
Landkreis Diepholz
In Vertretung
Tammen
Kreisrätin
Amtliche Bekanntmachung vom 23.10.2020 Zurück