Gemäß § 3 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung wird hiermit bekanntgegeben, dass an folgenden Tagen die Jägerprüfung im Landkreis Diepholz durchgeführt wird.
Schießprüfung:
am 02.05.2023 im Bereich der Jägerschaft Syke
am 29.04.2023 im Bereich der Jägerschaft Diepholz
Schriftliche Prüfung:
am 24.04.2023
Mündlich-praktische Prüfung:
am 04. und 05.05.2023
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens bis zum 20.04.2022 beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, eingereicht werden. Der erforderliche Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Landkreises Diepholz – www.diepholz.de – hinterlegt.
Zulassungsvoraussetzungen sind u. a.:
- Vollendung des 15. Lebensjahres, spätestens 6 Monate vor der Jägerprüfung,
- Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit, die für den Erwerb des Jagdscheins notwendig ist,
- Entrichtung der Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 € und
- Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
Diepholz, den 06.04.2023
Landkreis Diepholz
Der Landrat
Im Auftrag:
gez. Wolter
Leiter Fachdienst Sicherheit und Ordnung