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Allgemeinverfügung zur Feststellung der Zahl der Neuinfizierten der Atemwegserkrankungen „ Covid – 19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Bevölkerung auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz

Der Landkreis Diepholz erlässt gemäß § 6 Abs. 3 S.2 und Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 (Nds. Corona-Verordnung) folgende Allgemeinverfügung:

Amtliche Bekanntmachung vom 19.10.2020
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