Allgemeinverfügung Landkreis Diepholz

für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

zur Beschränkung des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Landesbildungszentren, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe

Amtliche Bekanntmachung vom 12.03.2020Letzte Aktualisierung: 19.03.2020
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