Aufgrund des § 12 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) wird die tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung Nr. 39/23/01 aufgehoben.
Die Amerikanische Faulbrut in der Samtgemeinde Barnstorf ist erloschen. Der Sperrbezirk wird aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Diepholz, der 08.04.2024
Landkreis Diepholz
Der Landrat
in Vertretung
gez.
Kleine
Allgemeine Hinweise:
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Amerikanische Faulbrut bei Bienen ist unter der Telefonnummer 05441-976-1862 sofort zu melden.
Die Haltung von Bienen muss bei der zuständigen Behörde angezeigt sein (§ 1a Bienenseuchen-Verordnung). Wer dies bisher noch nicht gemacht hat und über keine Registriernummer für seinen Bienenbestand verfügt, sollte die Anzeige über das Veterinäramt unverzüglich nachholen.
Rechtsgrundlagen:
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
- Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
in der jeweils gültigen Fassung