Hiermit lasse ich abweichend vom Verbot des § 11 Abs. 1 („Nachtfahrverbot“) der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) vom 16.03.2007, zuletzt geändert mit Datum vom 15.02.2013, gem. § 20 Abs. 1 DStMVO das Befahren des Dümmers und das Ankern auf dem Dümmer anlässlich der Veranstaltung „Der Dümmer brennt“ in Hüde in den Jahren 2023, 2025 und 2027 zu.
Die Ausnahmegenehmigung ergeht am Tag des Feuerwerks unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Die Genehmigung ergeht befristet bis um 24.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Fahrzeuge von der Wasserfläche entfernt worden sein bzw. sich im Hafen befinden.
- Jedes auf dem Wasser befindliche Fahrzeug muss nachts ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen, so dass das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden kann.
- Zu den Feuerwerksabschussrampen ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von 300 m einzuhalten.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, der schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz, einzulegen wäre. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg an den Landkreis Diepholz gesandt werden. In diesem Falle ist zu beachten: Nur solche förmlichen Anträge und Widersprüche, die über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) an den Landkreis Diepholz senden, gelten als rechtswirksam gestellt bzw. erhoben.
Diepholz, 20.07.2023
Landkreis Diepholz
Der Landrat
i.V.
Kleine