Investitionsförderung
Investitionsförderung
Für Existenzgründungen, Neuansiedlungen und betriebliche Erweiterungen von Unternehmen im Landkreis Diepholz hält die Wirtschaftsförderung des Landkreises ein Programm zur Förderung der Investitionskosten bereit.
Mit seinem Programm für betriebsbezogene Wirtschaftsförderung verfügt der Landkreis Diepholz über eine Regionalförderung, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Diepholz vorgesehen ist. Die Förderung beträgt maximal 50.000 EURO und ist abhängig von den geleisteten Investitionen und den geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätzen. Nähere Informationen über das Programm zur betriebsbezogenen Wirtschaftsförderung im Landkreis Diepholz entnehmen Sie bitte unserer Förderrichtlinie und den nachfolgenden Seiten.
Seit dem 1. Januar 2022 ist der Landkreis Diepholz flächendeckend Fördergebiet nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Nähere Informationen über die neuen GRW-Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der NBank u erhalten.
Die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung erläutern Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch die Fördermöglichkeiten. Bitte setzen Sie sich vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme mit dem Team der Wirtschaftsförderung in Verbindung.