EU-Förderung
Die EU-Koordinierungsstelle in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz informiert Sie über Förderprogramme der Europäischen Union und unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.
Europäische Fonds EFRE und ESF:
In der Förderperiode 2021-2027 stehen für das EFRE- und ESF-Multifondsprogramm des Landes Niedersachsen insgesamt rund 1,059 Milliarden Euro zur Umsetzung der Fördervorhaben des Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (kurz: EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Die Strukturfonds EFRE und ESF sind die wichtigsten Instrumente der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Sie sollen helfen, Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Regionen innerhalb der EU auszugleichen.
Das Multifondsprogramm des Landes Niedersachsen ist auf die Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020" für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichtet.
Das gesamte Programm sowie eine Bürgerinformation zur EFRE- und ESF-Förderung finden sie im Dokumentenanhang.
Für die Beratung sowie die Entscheidung über Förderanträge im EFRE und ESF ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zuständig. Dort finden Sie auch Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen und den Richtlinien.
Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER):
Die Europäische Union stellt aus dem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums Niedersachsen und Bremen voraussichtlich 860 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Länderprogramm Pfeil wird in der laufenden EU-Förderperiode für die Jahre 2014 bis 2022 die Förderung für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen in Niedersachsen und Bremen zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Thema Landentwicklung in Niedersachsen finden Sie hier.
Ein wichtiges Förderinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -". Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier.
Weitere europäische Förderprogramme (keine abschließende Auflistung)
Jugend
Das zentrale Förderprogramm der Europäischen Union im Jugendbereich trägt den Namen „Jugend in Aktion“. Es unterstützt Maßnahmen in den fünf Aktionsbereichen:
- Aktion 1 - Jugend für Europa
- Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst
- Aktion 3 - Jugend in der Welt
- Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen
- Aktion 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalagentur.
Lebenslanges Lernen
Unter dem Oberbegriff „Lebenslanges Lernen“ sind folgende Unterprogramme zusammengefasst:
- COMENIUS (Schulische Bildung)
- ERASMUS (Hochschulbildung)
- LEONARDO (Berufliche Bildung)
- GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung)
- JEAN MONET (Reflexion über die Europäische Integration)
Weitere Informationen unter: Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Kultur
Das Hauptziel des Programms ist es, zur Förderung eines den Europäern gemeinsamen Kulturraums beizutragen und damit die Entstehung einer Unionsbürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm ist auf drei Ziele mit hohem europäischem Mehrwert ausgerichtet.
Für eine Gemeinschaftsunterstützung kommen nur Projekte in Frage, die eine oder mehrere dieser Zielsetzungen verfolgen.
Weitere Informationen unter: Creative Europe.
Europa-Links
- Europäische Kommission
- EU-Parlament
- EU-Parlament Informationsbüro für Deutschland
- Rat der Europäischen Union
- Das Portal der Europäischen Union
- EuGH- Europäischer Gerichtshof
- Ausschuss der Regionen (AdR)
- Europa vor Ort in Niedersachsen
- Europa-Union Kreisverband Diepholz
Das Recht der Europäischen Union kann bei EUR-Lex nachgeschlagen werden.
Weitere Informationen unter: Fundstellennachweis des EU-Rechts
Sowie unter: Amtsblatt der EU
Dokumente
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Multifondsprogramm 2021-2027![]() |