Die Elternberatungsstellen
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten in der Partnerschaft oder im Falle von elterlicher Trennung und Scheidung an die Beratungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder seelische Probleme wie Ängste oder Depressionen sein. Im Schulalter treten bei einigen Kindern Leistungsprobleme auf, die zu Verhaltensproblemen führen und die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Nicht selten fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Dokumente
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Flyer EB Juni 2023.pdf![]() |
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1. Elternbrief![]() |
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2. Elternbrief![]() |
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3. Elternbrief - Ängste bei Kindern und Jugendlichen![]() |
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4. Elternbrief - Lernen zu Hause![]() |