Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.
Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Sie begleitet die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht deren Eltern), während des gesamten Verfahrens.
Zum anderen unterstützt sie die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Information und Beratung über
- den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
- die möglichen Folgen der Straftat
- Datenschutz und Vertrauensschutz
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung
- Familie und Wohnen
- Freizeit
- Schulden
Berichterstattung
an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
- Zukunftsperspektiven
- Hintergründe der Straftat
- Jugendhilfemaßnahmen
jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft
Vermittlung und Begleitung
von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B. ambulanter Erziehungshilfe, betreutem Wohnen, etc.
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von uns selbst durchgeführt oder vermittelt
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
Haftentscheidungshilfe
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft