Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

Allgemeine Informationen

Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.

Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.

Bei allen Überlegungen steht die persönliche  Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Sie begleitet die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht deren Eltern), während des gesamten Verfahrens.

Zum anderen unterstützt sie die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.

 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe

 Information und Beratung über

  • den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
  • die möglichen Folgen der Straftat
  • Datenschutz und Vertrauensschutz
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
     

 bei Problemen und Schwierigkeiten in

  • Schule, Beruf und Ausbildung
  • Familie und Wohnen
  • Freizeit
  • Schulden


Berichterstattung

an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
  • Zukunftsperspektiven
  • Hintergründe der Straftat
  • Jugendhilfemaßnahmen
     

jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
 

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung
     

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft
     

Vermittlung und Begleitung

von Jugendhilfemaßnahmen, wie z. B. ambulanter Erziehungshilfe, betreutem Wohnen, etc.

Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von uns selbst durchgeführt oder vermittelt

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Sozialer Trainingskurs
  • Einzelfallbetreuung
  • Verkehrsseminar
  • Beratungsangebote
     

Haftentscheidungshilfe

  • Abklären der momentanen Lebenssituation
  • Verständigung der nächste Angehörigen
  • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
  • Vermeidung von Untersuchungshaft
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Was sollte ich noch wissen?

Die Jugendhilfe im Straßverfahren des Landkreises Diepholz arbeitet eng mit dem  Verein „Kontakt e.V." zusammen.

Die Mitarbeiter des Vereins organisieren für den gesamten Landkreis Diepholz die sog. Ambulanten Maßnahmen nach § 10JGG (Betreuungsangebote für junge Straffällige). Das Angebot ist kostenlos.

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