Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz sind Überschwemmungsgebiete als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten. Früher bei Hochwasser überschwemmte oder durchflossene Gebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen soweit wie möglich wieder hergestellt werden.
Ziel der Überschwemmungsgebiete ist die Sicherstellung eines schadlosen Hochwasserabflusses. In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten darf deshalb nur nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Diepholz
- Grünland in Ackerland umgebrochen
- die Erdoberfläche erhöht oder vertieft
- bauliche Anlagen hergestellt oder geändert
- Baum- oder Strauchpflanzungen angelegt
- Stoffe, die den Hochwasserabfluss hindern können (Erde, Holz, Sand, Steine und dergleichen)
gelagert werden.
Die Überschwemmungsgebiete werden durch Verordnung festgesetzt. Derzeit befinden sich folgende Gewässer im formalen Ausweisungsverfahren:
- Große Rönnecken
- Hombach/Leester Mühlenbach
- Lendengraben
- Moorgraben
- Ochtum
- Penningbeek-Okeler Bach
- Streekfleet
- Wachendorfer Mühlenbach
- Weser
Karten und (teilweise) Erläuterungen können über die unten aufgeführten Links aufgerufen werden.
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind die Errichtung von Weidezäunen und die Pflanzung einzeln stehender Bäume.