Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

Allgemeine Informationen

Sie haben auch die Möglichkeit, Sperrabfall auf den insgesamt vier Wertstoffhöfen im Landkreis Diepholz bzw. im Entsorgungszentrum Bassum anzuliefern. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.

An wen muss ich mich wenden?

Die AWG Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ggfs. ein Nachweis erforderlich, dass der Sperrabfall aus dem Gebiet des Landkreises Diepholz stammt.

Welche Gebühren fallen an?

Für Privathaushalte aus dem Landkreis Diepholz ist die Abgabe kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie die Anlieferkonditionen der AWG.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Zurück