Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Allgemeine Informationen

Die Abholung von Sperrabfall im Landkreis Diepholz erfolgt auf schriftliche Anforderung. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe.

Die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) mit Sitz in Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt. Informationen zur Sperrabfall-Abholung erhalten Sie unter Telefon Nr. 04241 / 801 147.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestellen Sie die Abholung von Sperrabfall online über die Homepage der AWG (www.awg-bassum.de)  bzw. über den unten aufgeführten Link, die AWG-App oder direkt hier.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abholung von Sperrabfall ist für private Haushalte im Landkreis Diepholz zweimal pro Jahr kostenlos. Pro Abholung werden bis zu 5 cbm mitgenommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten in der Regel innerhalb einer Woche schriftlich einen Termin. Die Wartezeit ab Eingang Ihrer Bestellung beträgt etwa zwei Wochen.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

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