Markscheider/Markscheiderin: anerkennen

Allgemeine Informationen

Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
  • Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim
    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld beantragt worden ist
  • Erklärung über die jeweilige Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.3 -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 87,00 EUR und höchstens 225,00 EUR an.

Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

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