Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Wir beraten Sie gern über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.