Familienhebammenteam

Allgemeine Informationen

Hebammenhilfe

Jede Frau hat in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und darüber hinaus bei Still- und Ernährungsstörungen Anspruch auf Hebammenhilfe, welche über die Krankenkasse finanziert werden kann. Eine Liste der Hebammen finden Sie hier.

Darüber hinaus begleitet das Familienhebammenteam des Landkreises Diepholz Frauen in der Schwangerschaft bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes, wenn ein besonderer Hilfebedarf besteht.

Abbildung Logo Familienhebammen Diepholz © Landkreis DiepholzFamilienhebammenhilfe

Im Familienhebammenteam bieten 10 Fachkräfte Frühe Hilfen ihre aufsuchende Hilfe an, dazu gehören Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und Familienkrankenschwestern. Dieses multiprofessionelle Team wird von drei Sozialpädagoginnen koordiniert.

Das Familienhebammenteam berät, informiert und begleitet die Frauen individuell und vertraulich. Es bietet praktische Unterstützung und Anleitung, wenn sich die Frauen in besonderen Problemlagen befinden, wie z.B. bei

  • ausgeprägten Unsicherheiten
  • Zeichen von Überforderung
  • Problemen mit der Alltagsbewältigung
  • in schwierigen materiellen und psychosozial belasteten Lebenssituationen
  • ungewollten Schwangerschaften
  • intellektuellen Beeinträchtigungen
  • psychischen Erkrankungen
  • schweren körperlichen Erkrankungen
  • Alkohol-, Drogenabhängigkeit bzw. Suchtgefährdung
  • Gewalterfahrung


Das Familienhebammenteam berät rund um das Thema Geburt und bereitet auf das Leben mit dem Kind vor. Es gibt praktische Hilfestellung bei der Pflege und Versorgung des Babys und vermittelt nach Rücksprache ggf. an andere Hilfeanbieter.

Ziel ist es, das gesundheitliche Risiko für Mutter und Kind zu senken und frühzeitige Hilfe anzubieten.

Die Betreuung ist freiwillig und unabhängig vom Alter und der Herkunft der Mutter. Für die Familien entstehen keine Kosten. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich hierzu bitte an eine der drei koordinierenden Sozialpädagoginnen (siehe Ansprechpartner).

Welche Gebühren fallen an?

 Für die Familien entstehen keine Kosten.

Zurück