Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 12 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)


ACHTUNG:
Bei Zulassungen durch Firmen im Landkreis Diepholz ist der Auszug aus dem Gewerbe- und Handelsregister vorzulegen.

Die Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt wird oder die entsprechende Fahrerlaubnis, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig ist, vom minderjährigen Halter nachgewiesen wird.

Welche Gebühren fallen an?

30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

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