Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

Allgemeine Informationen

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) zu stellen. Den Link dazu finden Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist online über VEMAGS zu stellen.

Die ausgefüllte Haftungserklärung sowie eine ggf. notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO sind online beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:40,00 EUR - 1.300,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Zurück