Denkmalpflege

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Diepholz, Fachdienst Bauordnung und Städtebau.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplan
  • aktuelle Fotos vom Objekt (wenn vorhanden)
  • Vorentwürfe (wenn vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?

Die denkmalrechtliche Genehmigung bzw. Beratung ist gebührenfrei.

Die Kosten der Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz betragen jeweils ca. 70 bis 100 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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