Außerschulische Nutzung von Schulanlagen
Die Nutzung von Schulanlagen für außerschulische Zwecke hat der Kreistag mit seinen „Richtlinien für die Überlassung von Schuleinrichtungen für außerschulische Zwecke“ geregelt. Sollten Räume in Schulen für außerschulische Zwecke benötigt werden, ist dieses direkt bei der jeweiligen Schule schriftlich aber im Übrigen formlos zu beantragen.
Die Nutzung von Sportstätten des Landkreises wird genehmigt
- für Sportstätten in der Stadt Diepholz direkt durch den Landkreis Diepholz und
. - für Sportstätten in allen anderen Kommunen durch die jeweilige Stadt, Gemeinde und Samtgemeinde (Ansprechpartner finden Sie bei der jeweiligen Kommune).
Die Nutzung ist schriftlich formlos zu beantragen.
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