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Im gesamten Landkreis Diepholz finden Sie ein breites schulisches Angebot. Folgende öffentliche Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises sowie in der Trägerschaft der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden:
Insgesamt 65 Schulen
Daneben gibt es im Kreisgebiet noch 9 Schulen in freier Trägerschaft:
Die berufsbildenden Schulen des Landkreises Diepholz bieten eine Vielzahl an Schulformen/Bildungsmöglichkeiten. Weitere Bildungsmöglichkeiten können an berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreises genutzt werden. Hierfür ist aber in den meisten Fällen eine Genehmigung erforderlich.
Kontakt / Anfragen:
Landkreis Diepholz, FD 40 Bildung
Geschäftszimmer
Telefon: 05441 - 976 1905
weitere Informationen:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/
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Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Verpflichtend:
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Informationen zu Schulformen der allgemeinbildenden Schulen:
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.
Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zur Vermittlung der Anforderungen des 1. Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen.
Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse auf zwei Anforderungsebenen eingerichtet.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Ausbildung in den berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit dienen. Für Hauptschülerinnen und –schüler werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage können insbesondere in berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.
Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
erteilt werden.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Eine Oberschule kann nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) als offene, teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler
teil.
Schülerinnen und Schüler, die im gymnasialen Angebot unterrichtet werden, nehmen an der zweiten Fremdsprache als Pflichtunterricht teil.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 den 9. Jahrgang sowie im Schuljahr 2016/2017 den als Einführungsphase in die gymnasiale Qualifikationsphase geführten 10. Jahrgang besuchen, haben letztmalig die Möglichkeit das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben.
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Oberschule sind durch den Erlass „Die Arbeit in der Oberschule" vom 21.5.2017 sowie durch fachbezogene Kerncurricula und Curriculare Vorgaben bestimmt.
Das Gymnasium umfasst nach der Schulgesetzänderung vom 3.6.2015 wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13 (G 9). Der letzte G 8-Jahrgang (Abitur nach 12 Schuljahren) hat im Kalenderjahr 2019 die Abiturprüfung abgelegt. Der erste G 9-Jahrgang (Abitur nach 13 Schuljahren) legt im Frühjahr 2021 die Abiturprüfung ab.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte können im 8. bis 10. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung nach dreizehn Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen, in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.
Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene Kerncurricula, Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung bestimmt.
Die Lehrkräfte, die am Gymnasium unterrichten, müssen grundsätzlich die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien nachweisen.
Rechtsgrundlagen:
Runderlass "Die Arbeit in den Schuljahrgänge 5 bis 10 des Gymnasiums"
Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zur gymnasialen Oberstufe (VO-GO und EB-VO-GO)
Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK)
Erlass "Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen"
Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in Niedersachsen"
Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Die Arbeit der Gesamtschule ist durch das Bestreben geprägt, Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern.
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die IGS kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu denselben Abschlüssen, die an der Hauptschule, der Realschule und der Oberschule erworben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Am Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben.
Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten an Gesamtschulen dieselben Bedingungen und fachbezogenen Vorgaben wie an Gymnasien.
Die Arbeitsweise der Integrierten Gesamtschule im Sekundarbereich I
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf verschiedenen Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgang, in Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt. Die Kurszuweisung kann auch klassenintern erfolgen. Ziel ist es, den Unterricht so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler durch eine flexible Anpassung der jeweiligen Anforderungsniveaus bestmöglich zur Entfaltung gelangen und sich Lernerfolge einstellen (Binnendifferenzierung).
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt.
Am Ende eines Schuljahres rücken die Schülerinnen und Schüler in den nächst höheren Schuljahrgang auf.
In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium „unter einem gemeinsamen Dach“ als aufeinander bezogene und miteinander verbundene Schulzweige zusammengeführt. Die Schule kann auch nach Schuljahrgängen gegliedert sein.
In der KGS werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet, die Schule kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.
An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechenden Schulformen.
Im 5. bis 10. Schuljahrgang der KGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten an der KGS dieselben Bedingungen und fachbezogenen Vorgaben wie am Gymnasium.
Arbeitsweise der Kooperativen Gesamtschule im Sekundarbereich I
Der Unterricht an der KGS wird schulzweigspezifisch und schulzweigübergreifend erteilt. Nach Beschluss des Schulvorstands kann der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 8 überwiegend in schulzweigübergreifenden Lerngruppen erteilt werden. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform, für den Fachunterricht in schulzweigübergreifenden Lerngruppen die Kerncurricula der IGS.
Beim Unterricht in den Klassen und Kursen ist innere Differenzierung Unterrichtsprinzip. Neben den unterschiedlichen Anforderungen im schulzweigspezifischen Unterricht gibt es an der KGS weitere Formen der Differenzierung, wie sie auch für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium vorgesehen sind. Darüber hinaus besteht für einzelne Schülerinnen und Schüler der KGS eine besondere Möglichkeit darin, bei entsprechender Leistungsfähigkeit in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch, Naturwissenschaften und in der zweiten Fremdsprache am schulzweigspezifischen Unterricht eines anderen Schulzweigs mit jeweils erhöhten Anforderungen teilzunehmen. Sofern aufgrund der individuellen Lernentwicklung ein Schulzweigwechsel sinnvoll ist, kann dieser vollzogen werden, ohne dadurch die Schule wechseln zu müssen.
Am Ende eines Schuljahres wird durch die Klassenkonferenz über den Besuch des nächst höheren Schuljahrgangs entschieden (Versetzung).
Rechtsgrundlagen
Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)" vom 1.8.2014
Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)" vom 3.8.2015
Erlass „Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen" vom 1.10.2016
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage:
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule.
Die Berufsschule wird in Form von Teilzeitunterricht oder von Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt. In Teilzeitform begleitet sie ein- bis zweimal wöchentlich die betriebliche Ausbildung.
Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz.
Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.
Bildungsbildende Schulen ermöglichen auch den Erwerb schulischer Abschlüsse und befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse den Bildungsweg im Sekundarbereich II, bzw. an einer Fachhochschule oder Universität fortzusetzen. Erworben werden kann:
an bestimmten berufsqualifizierenden Berufsfachschulen nach Anlage 4 BbS-VO und bei bestimmten qualifizierten Leistungen an einjährigen Berufsfachschulen nach Anlage 3 BbS-VO oder an allen Bildungsgängen berufsbildender Schulen, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss vermitteln,
Für den Erwerb der Abschlüsse gelten teilweise sehr differenzierte oder bei doppelqualifizierenden Bildungsgängen auch zusätzliche Voraussetzungen, die insbesondere den §§ 25 bis 31 der BbS-VO entnommen werden können. Der Erwerb der Fachhochschulreife beim Abbruch eines Beruflichen Gymnasiums regelt sich nach den §§ 1, 17 und 18 der AVO-GOBAK. Für die Durchführung des einjährigen Praktikums gibt es besondere Hinweise.
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I, die nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt worden sind. Ziel ist die berufsbezogene Grundbildung.
Auf dem Abschlusszeugnis der einjährigen Berufsfachschule werden die Ausbildungsberufe ausgewiesen, für die hier die theoretischen und praktischen Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres vermittelt worden sind. Nach dem erfolgreichen Besuch dieser Berufsfachschule besteht somit die Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden dualen Berufsausbildung einzutreten.
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt – nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule – in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Für die Aufnahme in die Klasse 1 der Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 erforderlich. In die weiteren Fachrichtungen der zweijährigen Berufsfachschule kann unmittelbar in die Klasse 2 aufgenommen werden, wer den Abschluss einer einjährigen Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweist. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen Ausbildung eintreten oder weitergehende schulische Abschlüsse erwerben.
Die Berufsausbildung im dualen System wird durch eine Vielzahl von Berufen ergänzt, die ausschließlich über den Besuch der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erlernt werden können. Die meisten dieser Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, setzen als Aufnahmevoraussetzung den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraus und dauern in der Regel zwei Jahre. Neben dem Berufsabschluss können hier meist auch weiterführende Schulabschlüsse erworben werden.
In der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent werden Schülerinnen und Schüler zunächst als Zweitkraft für die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen qualifiziert. Die hierauf aufbauende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an Fachschulen wird auf weiteren Internetseiten ausführlich beschrieben.
Weitergehende Informationen enthalten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere die BbS-VO und die EB-BbS.
Informationen zu der Ausbildung in den Gesundheitsberufen finden Sie auf besonderen Seiten.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/
BBZ Ulderup / Diepholz und Sulingen
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region.
Sollten Räume in Schulen für außerschulische Zwecke benötigt werden, ist dieses direkt bei der jeweiligen Schule schriftlich aber im Übrigen formlos zu beantragen.
Die Nutzung von Sportstätten des Landkreises wird genehmigt:
Die Nutzung ist schriftlich formlos zu beantragen.
Die Möglichkeiten der Nutzung von Schulanlagen der kreiseigenen Schulen für außerschulische Zwecke hat der Kreistag durch Richtlinien eindeutig geregelt. ausgeschlossen ist die Nutzung für rein gewerbliche oder für parteipolitische Veranstaltungen.
DOWNLOAD Richtlinie Nutzung Schulanlagen
Wir leben in einer Gesellschaft, die zunehmend von der Digitalisierung beeinflusst wird. Der digitale Wandel prägt und verändert unseren Alltag, die Arbeitswelt und eben auch die Bildung. Das Lernen und Arbeiten mit digitalen Medien sowie die Vermittlung von Medienkompetenz sind daher ein wichtiger und zentraler Bildungsauftrag.
Wie die Digitalisierung der Schulen im Landkreis Diepholz konkret umgesetzt wird, ist im sog. „Medienentwicklungsplan“ näher erklärt, der in Zusammenarbeit mit der Fa. ifib consult aus Bremen für die Jahre 2020 bis 2024 aufgestellt wurde:
So wird in den Schulen z.B. flächendeckendes WLAN für die Unterrichtsgestaltung mit mobilen Endgeräten (Tablets oder Notebooks) zur Verfügung stehen. Des Weiteren erhalten alle Unterrichtsräume interaktive Tafeln oder Beamer.
Seit 2019 werden viele dieser Investitionen durch das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ unterstützt. Aus diesem Förderprogramm stehen dem Landkreis Diepholz ca. 5,2 Mio. € an Fördergeldern zur Verfügung.
Der Medienentwicklungsplan kann als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Weitere Informationen unter:
Digitalisierungsstrategie für nds. Schulen
Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt"
Unter Schulabsentismus wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Fernbleiben vom Unterricht kann Schulabsentismus sein.
Schulabsentismus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Das Vorgehen gegen Schulabsentismus ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.
weitere Informationen unter:
https://www.diepholz.de/bildung-im-landkreis/einrichtungen/bildungsbuero/
Reiter: Projekte / Schulabsentismus anklicken
Bildungsportal:
DOWNLOAD:
Das Bildungsbüro des Landkreises Diepholz und die Koordinierungsstelle Inklusion und Integration haben eine Informationsbroschüre zum Thema „Schulstart in Deutschland“ in einfacher Sprache entwickelt.
Diese kann als PDF-Datei heruntergeladen werden:
DOWNLOAD:
Informationsbroschüre _Schulstart – Einschulung – Handreichung
Der Kreiselternrat befasst sich mit den Problemen aller Schulen des Landkreises. Er erarbeitet Vorschläge und/oder stellt Anträge an den Kreisschulausschuss und/oder die Verwaltung zur Beseitigung von festgestellten Missständen oder Mängeln.
Weiterhin führt er Informationsveranstaltungen für den Elternrat und alle interessierten Eltern des Landkreises Diepholz durch.
Er setzt sich zusammen aus Elternvertretern der Schulen im Kreisgebiet. Die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt, und zwar nach den Sommerferien und damit zum Schuljahresbeginn in jedem ungeraden Jahr. Jede Schulform sowie die Schulen in freier Trägerschaft stellen eine im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegte Anzahl von drei bis fünf Mitgliedern.
Der Kreiselternrat tagt nach Bedarf in verschiedenen Orten im Landkreis Diepholz, auch in Schulen. Er befasst sich mit verschiedenen Angelegenheiten aller Schulen im Landkreis, z. B. zu den Themen Schülerbeförderung oder Ganztagsschulbetrieb.
Der "Verein für Schülerhilfen im Landkreis Diepholz - Schülerhilfsfonds e. V." wird beim Landkreis Diepholz geführt.
Er unterstützt Schüler bei der Beschaffung von längerfristig zu nutzenden Schulmaterialien.
weitere Informationen unter: