Naturdenkmäler
Zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur werden Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG und § 21 NAGBNatSchG) ausgewiesen. Dadurch unterliegen sie einem Veränderungsverbot. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen die wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit (besonders markante Erscheinung) landschafts- und ortsprägend sind und deshalb besonderen Schutzes bedürfen.
Diese Merkmale sind erforderlich, um entsprechende Objekte unter Schutz zu stellen. Naturdenkmäler flächenhafter Ausdehnung (z.B. Teiche, Steinbrüche, Bruchwälder) sind seltener.
Naturdenkmäler im Landkreis
Für die Ausweisung von Naturdenkmälern sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. Im Landkreis Diepholz sind überwiegend einzelne Bäume und Baumgruppen als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Das Verzeichnis der im Kreisgebiet ausgewiesenen Naturdenkmale umfasst derzeit 25 Naturdenkmäler, wie z.B.:
- Bäume, wie die Linde am Burggraben in Diepholz oder die Thiestätten Linde in Bassum
- Findlinge, wie die Findlingsgruppe in der Böhrde bei Bahrenborstel
- oder das Arnikavorkommen am sog. Russenfriedhof bei Wagenfeld