Altlasten
Bodenschutz und Altlasten
Die Begriffe Altlast, Altablagerung und Altstandort sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert.
Danach sind Altablagerungen vorwiegend stillgelegte Deponien.
Altstandorte sind vorwiegend stillgelegte Gewerbe- und Industrieanlagen. Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altstandorten.
Alle Altablagerungen und Altstandorte werden zunächst als altlastenverdächtige Flächen eingestuft. Diese Flächen sind Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Es muss also im Einzelfall durch - meist umfangreiche und kostenintensive - Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich um eine Altlast handelt.
Die Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen werden von der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz im Altlastenverzeichnis erfasst.
Bei berechtigtem Interesse wird hieraus Auskunft erteilt. Auf Antrag erhalten Sie Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis. Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Zeitaufwand. Die Gebühr bewegt sich in der Regel zwischen 32,50 € und 130,00 €.