ORGA 63 - Bauordnung und Städtebau
Der Landkreis Diepholz ist Bauaufsichtsbehörde, Aufgabe vom Fachdienst 63 wahrgenommen.
Ausnahmen bilden die Stadt Diepholz und die Gemeinde Stuhr als eigene Bauaufsichtsbehörden sowie die Stadt Sulingen und die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen für Wohngebäude in Bebauungsplangebieten (WA).
Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Vom Fachdienst "Bauordnung und Städtebau" werden u.a. folgende Dienstleistungen für Sie erbracht:
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigungen und Baufreistellungen
- Erteilen von Befreiungen und Ausnahmen
- Eintragen und Löschen von Baulasten
- Durchführen von wiederkehrenden Überprüfungen
- Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baudenkmalschutz und -pflege
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Der Landkreis möchte insbesondere durch Beratung der Bürger sowie der Entwurfsverfasser dafür sorgen, dass das öffentliche Baurecht und sonstiges von Baumaßnahmen berührtes öffentliches Recht eingehalten wird. Allgemeine Informationen können über fachdienst63@diepholz.de abgefordert werden
Servicezeiten:
Termine jederzeit nach Vereinbarung
Dokumente
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Links
- Baulasten
- Baudenkmale
- IED-Inspektionsberichte Tierhaltungsanlagen
- IED-Genehmigungen von Tierhaltungsanlagen
- IED-Inspektionsberichte Biogasanlagen
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- Karte Erneuerbare Energien
- Karte Planen und Bauen
- Bauleitplanauskunft
- Registrierung von Bestandsanlagen gem. § 6 Abs. 2 der 44. BImSchV