Baugenehmigung Online
Mit der virtuellen Bauakte bietet der Landkreis Diepholz seit 2016 die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel einen Bauantrag zu stellen und den entsprechenden Bescheid (u.a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Vorbescheid...) online zu erhalten. Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrags entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es sind lediglich die regulären Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten.
Digital eingereichte Anträge nebst Unterlagen verkürzen die Wege aller am Prozess Beteiligten. Verwaltungsabläufe können durch Wegfall der Transportzeiten effizienter gestaltet werden. Durch das Einreichen digitaler Pläne entstehen keine Druck- und Portokosten. Eine Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde ist effizienter durch zeitgleiches Zugreifen auf entsprechende Dokumente. Das Nachreichen von Unterlagen erfolgt kurzfristiger. Digitale Genehmigung und Pläne werden medienbruchfrei weiterbearbeitet.
Die Novellierung der Landesbauordnung sieht in §3a der Niedersächsischen Bauordnung vor, dass Bauanträge und weitere Anträge ausschließlich auf elektronischem Wege bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden können. Der Landkreis Diepholz kommt diesen Vorgaben mit der Umstellung des Verfahrensablaufs auf eine rein digitale Antragstellung zum 15. März 2024 nach.
...und so geht's:
1. Die Antragstellung verläuft über das Serviceportal des Landkreises Diepholz. Dabei erfolgt eine sichere elektronische Kommunikation gemäß des Onlinezugangsgesetzes über ein Nutzerkonto. Dafür stellt der Bund die sogenannte „BundID“ zur Verfügung.
In Ausnahmefällen, z. B. im Fall eines nicht vorhandenen Internetanschlusses, ist die Antragstellung auch in Papierform möglich.
2. Die Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst 63) richtet den Projektraum ein. Der/Die EntwurfsverfasserIn erhält per E-Mail eine Einladung für den Projektraum (digitale Akte), meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zuzugreifen. Dort lädt er/sie die Bauvorlagen auf die Bauplattform. Der/Die EntwurfsverfasserIn gibt der Bauaufsichtsbehörde (Empfänger: 40 Bauamt) und der zuständigen Gemeinde (Empfänger: Bauamt, Gemeinde -Gemeindename-) über die Kommunikationsleiste der Plattform eine kurze E-Mail-Nachricht, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen vorliegen.
3. Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt andere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Der/Die EntwurfsverfasserIn lädt die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen herunter...
4. Sobald unter Berücksichtigung der vollständigen Dokumentenbezeichnung in der Zwischenzeit neue Dokumente im Projektraum eingestellt werden, wird der/die EntwurfsverfasserIn darüber benachrichtigt und kann diese Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen.
Die einzigen technischen Voraussetzungen sind ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Wenn Sie weitere Informationen zum Umgang mit der digitalen Bauakte benötigen, stehen die unten beigefügten Dokumente zum Download zur Verfügung.
Informationen zum Bauantrag bzw. Bauantragsunterlagen finden Sie hier: